Es sind die Begegnungen mit Menschen,
die das Leben lebenswert machen.
Guy de Maupassant (1850 – 1893)
Ambulante Pflege
Wir möchten pflegebedürftigen Menschen – egal welchen Alters – ermöglichen, in ihren eigenen vier Wänden bleiben zu können…
Mehr InformationenTagespflege
Seit Februar 2017 hat die Diakoniestation ihre Leistungen für die pflege- und hilfebedürftigen Menschen um eine…
Mehr InformationenAktuelles
Das neue Diakonie-Journal ist da.
Informieren Sie sich über gute und gesunde Ernährung.
Welche gesetzlichen Voraussetzungen gibt es?
Der Gesetzgeber und damit verbunden die Pflegekasse haben zum 1. Januar 2017 die Pflegeleistung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Versicherte, die eine Pflegestufe haben, werden in einen Pflegegrad übergeleitet. Wir als Pflegedienst bereiten dementsprechend neue Verträge und Kostenabsprachen auf Grundlage des Pflegegrades vor. Wer Leistungen der Pflegeversicherung neu beantragt, wird nach neu festgelegten Kriterien eingestuft.
Auch die Leistungen der Tagespflege unterliegen dem Sozialgesetzbuch (SGB), wonach Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tagespflege haben, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Dies umfasst auch die Beförderung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.
Mitarbeiter
Kunden
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an: Telefon 04122 / 77 44
oder schreiben Sie uns per E-Mail
Öffnungszeiten
Montag: 9-12 Uhr
Dienstag 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag und Freitag 9- 12 Uhr
Termine nach Vereinbarung sind möglich